COVID-19 & INFEKTIONSSCHUTZ:

Wir alle lernen aktuell mit dem Virus im Alltag zu leben, aus der Pandemie wurde eine Endemie. Es gibt keine gesetzlichen G Einschränkungen, keine MNS Pflicht, keine Registrierungspflicht für den Zutritt in das FZZ Perchtoldsdorf und zum Schwimmunterricht. Dennoch bleibt uns als Schwimmschule Perchtoldsdorf die Überzeugung und Verantwortung, mögliche Ansteckungen nicht zu begünstigen.

Von uns weiterhin gesetzte Schutzmaßnahmen:

  • Die Gruppengröße eines Kurses beträgt maximal 6 Schülerinnen plus 1 Schwimmlehrerin.
  • Die Übungen im Unterricht sind Abstandsempfehlungen bestmöglich angepasst.
  • Verwendetes Schwimmlernmaterial wird von der Schwimmschule gestellt. Die Eltern sind eingeladen, eine persönliche Schwimmschlange für ihre Kinder zum Kurs mitzunehmen, wenn Sie die Verwendung von allgemeinem Lernmaterial einschränken wollen. Persönliche Utensilien sollen gekennzeichnet (z.B. zuhause gefüllte Trinkflasche, Handtücher, usw.) und auf keinen Fall geteilt werden.
  • Bei Parallelkursen koordinieren die SchwimmlehrerInnen nicht nur das zeitversetzte Anfangen der Kurseinheit, sondern auch den größtmöglichen, sinnvollen Abstand der Gruppen zueinander im Wasser.
  • Lautes Zurufen durch Begleitpersonen in der Halle an die Kinder ist bestmöglich zu unterlassen.
  • Alle Gäste werden eingeladen, den Toilettengang vorzugsweise schon vor Besuch des Bades zu absolvieren.

Zutrittsweg und Garderobe für Schwimmkursteilnehmer:

  • Sie bezahlen Ihren Badeintritt (entsprechend ihrer Wahl) direkt an der öffentlichen Kassa im Foyer des FZZ Perchtoldsdorf.
  • Es ist für die Kursteilnehmer möglich die Umkleiden im 1. Stock des Hallenbades zu verwenden (€ 1,- oder € 2,- Münze Pfand), von dort führt ein Ausgang direkt in die Schwimmhalle. Ab Ausgang der Garderobe ist das Tragen von Badekleidung für alle Personen Pflicht (keine Straßenkleidung erlaubt).

Wissenswertes/Informatives:

Die Gefahr, sich durch Badewasser mit dem Coronavirus zu infizieren, ist bei korrektem Verhalten extrem gering. Selbst wer Wasser schluckt, in dem sich eine Covid-19-positive Person aufhält, muss sich nicht sorgen. Denn einerseits wirkt im Badewasser ein enormer Verdünnungseffekt, sodass die Virenlast verschwindend klein ist. Und andererseits wird Badewasser aufwändigst gereinigt, gefiltert und mit Chlor oder anderen Chemikalien behandelt: Da haben Coronaviren keine Chancen.
Während des Schwimmens ist die Ansteckungsgefahr gering, wenn man sich diszipliniert bewegt und nicht im Planschbecken mit haushaltsfernen Menschen herumbalgt. Zum einen wälzen Armzug- und Beinschlagbewegungen die Luftschichten direkt oberhalb der Wasseroberfläche derart stark um, dass ausgeatmete Aerosole kaum an Ort stehen bleiben. Zum anderen helfen die Wasserfontänen der Schwimmbewegungen dabei, die Luft über der Wasseroberfläche pausenlos zu verdünnen.
Die Gefahr von Schmierinfektionen ist bei Schwimmbrettchen, Pull-Buoys oder Pool-Noodeln, die mehrere Menschen miteinander teilen, sehr gering. Denn die Hilfsmittel werden beim Gebrauch permanent mit Chlorwasser «gespült» und damit faktisch «desinfiziert». Bei kleinen Kindern besteht schon eher die Gefahr, dass eine Ladung Spucke an den Hilfsmitteln kleben bleibt. Wer sicher gehen will, nimmt eigenes Material mit oder taucht die hallenbadeigenen Geräte vor dem Benützen vollständig ins Wasser. Der normale Gebrauch von Badetüchern birgt übrigens laut dem Infektiologen Franz Allerberger – auch wenn das Handtuch für längere Zeit nass ist – kein erhöhtes Infektionsrisiko in sich.
(Quelle: 18.11.2020 – Fit for Life)
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